Nutzungsbedingungen für das Online-Bezahlsystem von Park&Control

I. Beschreibung des Online-Bezahlsystems Park&Control

Park&Control PAC Austria GmbH, Wagramer Straße 252, 1220 Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien unter FN 207753w  (in der Folge kurz „Park&Control“) bietet ihren Kunden auf ausgewählten, von Park&Control betriebenen Parkplätzen nach Überschreitung der auf dem jeweiligen Parkplatz ausgeschilderten Gratisparkdauer die Möglichkeit der bargeldlosen Online-Bezahlung des Parkentgeltes (in der Folge „Online-Bezahlsystem Park&Control“) an. Die Online-Bezahlung kann entweder vor dem Verlassen des Parkplatzes („Jetzt zahlen“, siehe Ziffern 1.5. und 2.1) oder bis zu 24 Stunden nach dem Verlassen des Parkplatzes („Nachzahlen“, siehe Ziffern 1.6 und 2.2) erfolgen. Das Online-Bezahlsystem Park&Control ermöglicht eine schnelle und bequeme Selbstbedienungsoption für Kunden ohne Erfordernis einer Registrierung und ohne Erfordernis des Herunterladens einer App.

Durch Scannen des auf den Hinweisschildern am Parkplatz angebrachten QR-Codes mit der Kamera eines mobilen Endgerätes wird man direkt zu einer Website der Park&Control (https://www.pay.park-control.at) weitergeleitet, auf der man den Standort des Parkplatzes auswählt und/oder das KFZ-Kennzeichen eingibt. Für den Fall, dass das Scannen mit der Kamera des mobilen Gerätes bzw. Smartphones nicht funktioniert, besteht die Möglichkeit, sich manuell auf die zuvor genannte Website der Park&Control einzuwählen. Voraussetzung für die Nutzung des Online-Bezahlsystems Park&Control ist in jedem Fall ein internetfähiges mobiles Endgerät. Zahlungen können über Google Pay, Apple Pay oder mit einer Kredit-/Debitkarte erfolgen.

II. Datenschutz und Verwendung persönlicher Informationen

Der Kunde bestätigt, dass alle Informationen, die er im Zusammenhang mit der Nutzung des Online-Bezahlsystems Park&Control zur Verfügung stellt, richtig und vollständig sind.

Bei Befahren und Verlassen der Parkfläche des Standorts (in der Folge kurz „Parkplatz“) erhebt und verarbeitet Park&Control bestimmte Informationen (Daten) in Bezug auf den Parkvorgang des Kunden, wie insbesondere das amtliche Kennzeichen des benutzten Fahrzeugs einschließlich der Ein- und Ausfahrtszeit, der Zahlung für diesen Zeitraum und den Ort, an dem der Kunde das Fahrzeug parkt. Diese Daten dienen dazu, dass gewährleistet ist, dass die Nutzung eines Stellplatzes in Übereinstimmung mit den Nutzungsbedingungen erfolgt, die für den Parkvorgang gelten. Wenn der Kunde den Parkplatz anders als in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen nutzt, kann Park&Control die erfassten Daten zur Durchsetzung dieses Verstoßes verwenden.

Im Übrigen wird auf die datenschutzrechtlichen Bestimmungen in den am Parkplatz ausgehängten Nutzungsbedingungen verwiesen.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung von Park&Control, die durch Anklicken auf der Website https://www.pay.park-control.at unter „Datenschutz“ geöffnet werden kann. Alternativ kann eine E-Mail an service@park-control.at gesendet werden.

III. Nutzungsbedingungen des Online-Bezahlsystems Park&Control

1. Allgemeines - Geltungsbereich

1.1         Mit der Einfahrt in den Parkplatz und dem Abstellen des KFZ auf einem frei gewählten Stellplatz innerhalb des Parkplatzes ist ein kurzfristiger Nutzungsvertrag für eine zeitlich begrenzte Parkdauer zustande gekommen und hat der/die Nutzer/Nutzerin (in weiterer Folge geschlechtsneutral: „Kunde“) mit der Einfahrt in die auf dem Parkplatz ausgehängten Nutzungsbedingungen der Park&Control vollinhaltlich eingewilligt. Das Parken ist ausschließlich vorübergehend gestattet („Kurzparken“). Die Parkdauer wird bei Ein- und Ausfahrt durch Kennzeichenerkennung mittels Kameratechnik automatisch erfasst. 

1.2         Die Beschilderung am Parkplatz ist immer zu beachten. Dies betrifft insbesondere auch die maximal zulässige kostenfreie Parkdauer (nachfolgend kurz „Gratisparkdauer“). Die Parkdauer beginnt mit der Einfahrt des Fahrzeuges in den Parkplatz und endet mit der Ausfahrt des Fahrzeuges aus dem Parkplatz. Die kostenpflichtige Parkzeit beginnt mit Ablauf der Gratisparkdauer.

1.3         Die hier angeführten Nutzungsbedingungen für das Online-Bezahlsystem Park&Control (in der Folge kurz „NB Online-Bezahlsystem Park&Control“) gelten ausschließlich für die bargeldlose Bezahlung des Parkentgelts bei Überschreiten der Gratisparkdauer unter Nutzung des Online-Bezahlsystems Park&Control.

1.4         Wenn der Kunde den Parkplatz nach Ablauf der Gratisparkdauer nicht verlässt, kann dieser durch Nutzung des Online-Bezahlsystems Park&Control die Parkdauer entgeltlich verlängern. Die Nutzung des Online-Bezahlsystems Park&Control garantiert keinen Parkplatz; es wird auch kein Parkplatz reserviert oder zugeteilt. Es kann pro Zahlungsvorgang nur für ein Fahrzeug bezahlt werden.

1.5         In der Produktvariante „Jetzt zahlen“ hat die kostenpflichtige Verlängerung der Parkdauer vor Ablauf der Gratisparkdauer, spätestens jedoch vor dem Verlassen des Parkplatzes zu erfolgen. Eine kostenpflichtige Verlängerung der Parkdauer ist nur bis zu der auf den Hinweisschildern am jeweiligen Parkplatz angegebenen maximal zulässigen Parkdauer (in der Folge kurz „Höchstparkdauer“) möglich. Eine Überschreitung der Höchstparkdauer führt zur Nachverrechnung des ausständigen Parkentgelts und der Geltendmachung der weiteren Ansprüche von Park& Control gemäß den am Parkplatz ausgehängten Hinweisschildern.

1.6         In der Produktvariante „Nachzahlen“ hat die Zahlung für die kostenpflichtige Verlängerung der tatsächlichen Parkdauer nach Ablauf der Gratisparkdauer innerhalb der zulässigen Nachfrist von bis zu maximal 24 Stunden nach der Ausfahrt aus dem Parkplatz zu erfolgen.

2. Produktvarianten

2.1         „Jetzt zahlen“

2.1.1     Für die Nutzung dieser Produktvariante muss der Kunde spätestens vor dem Verlassen des Parkplatzes, jedoch innerhalb der auf dem Parkplatz geltenden Höchstparkdauer den auf der Hinweistafel am Parkplatz („Vor der Ausfahrt online bezahlen“) angezeigten QR-Code mit einem internetfähigen mobilen Gerät bzw. Smartphone scannen.

2.1.2 Auf der Website der Park&Control, auf die der Kunde nach dem Scannen des QR-Codes weitergeleitet wird, muss der Kunde den jeweiligen Standort des Parkplatzes auswählen bzw. bestätigen und das KFZ-Kennzeichen eingeben. Das Kennzeichen des abgestellten Fahrzeuges muss mit dem Kennzeichen der digitalen Erfassung bei Einfahrt übereinstimmen. Falsch eingegebene Kennzeichen werden nicht als gültige Zahlung für die entgeltliche Nutzung des Parkplatzes anerkannt, auch wenn das Parkentgelt entrichtet wurde, da dann der Zahlungsvorgang nicht zugeordnet werden kann. Das Kennzeichen muss in jedem Fall exakt eingegeben werden.

2.1.3 Für die Bezahlung eines Parkvorgangs muss der Kunde die Dauer seines beabsichtigten Aufenthalts bzw. kann die voreingestellte Höchstparkdauer wählen. Aus der gewählten Dauer ergibt sich der Betrag, der für diesen Parkvorgang zu bezahlen ist. Die jeweils geltenden Parktarife sind auf den Hinweisschildern am Parkplatz angegeben.

2.1.4   Der zu bezahlende Betrag wird angezeigt, bevor der Kunde zur Zahlung aufgefordert wird. Nach Bestätigung der NB Online-Bezahlsystem Park&Control und der Nutzungsbedingungen für diesen Parkplatz und durch Anklicken des Funktions-Buttons „mit … KAUFEN“ wird der Zahlungsvorgang eingeleitet. Die Zahlung erfolgt über Google Pay, Apple Pay oder mit einer der auf der Website angeführten Kredit-/Debitkarten. Mit Bestätigung der Zahlung autorisiert der Kunde die Durchführung der Bezahlung des Parkentgeltes durch den gewählten Zahlungsdienstleister. Ein Widerruf des Zahlungsauftrages (Rücktritt) oder eine nachträgliche Änderung der Zahlung durch den Kunden (z.B. bei fehlerhaften Daten) ist ab diesem Zeitpunkt ausgeschlossen.

2.1.5 Nach Abschluss des Zahlungsvorgangs hat der Kunde die Möglichkeit, durch Anklicken der jeweiligen Schaltflächen entweder eine E-Mail mit der Bestätigung des von ihm gezahlten Betrages anzufordern oder die Zahlungsbestätigung als PDF zu speichern. Alternativ kann der Kunde auch nach Beendigung des Parkvorgangs jederzeit auf die Website der Park&Control zurückkehren und eine Quittung anfordern. Dazu muss der Kunde in den Quittungsbereich der Website gehen und das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs und das Datum eingeben, an dem der Parkvorgang stattgefunden hat. Der Kunde hat dann die Möglichkeit, die Quittung auszudrucken oder eine Kopie per E-Mail an eine vom Kunden angegebene Mail-Adresse zu senden.

2.1.6     Die Zahlung für den Parkvorgang ist erst dann erfolgt, wenn auf dem Display des Kunden eine elektronische Zahlungsbestätigung („Zahlungsbeleg“) erscheint.

2.1.7     Mit der Zahlungsbestätigung ist das Parkticket für die bezahlte Zeit gültig zur Verrechnung gelangt. Eine Rückabwicklung des einzelnen Zahlungsvorganges ist nicht mehr möglich.

2.1.8     Spätestens mit Ablauf der gebuchten Parkdauer ist das Fahrzeug innerhalb angemessener Zeit vom Parkplatz zu entfernen. Wenn die Parkdauer den gebuchten Zeitraum übersteigt, hat der Kunde den Zahlungsvorgang gemäß den Ziffern 2.1.1 bis 2.1.7 zu wiederholen oder nach Verlassen des Parkplatzes binnen 24 Stunden das Parkentgelt gemäß Ziffer 2.2 nachzuzahlen.

2.1.9     Für den Fall, dass das KFZ-Kennzeichen bei der Einfahrt vom System nicht erkannt wurde, der Kunde jedoch das Online-Bezahlsystem Park&Control nutzen möchte, kann der Kunde das Datum und die Uhrzeit der Einfahrt auf der Website https://www.pay.park-control.at eingeben und diese Eingaben bestätigen. Der weitere Vorgang entspricht den vorstehenden Ziffern 2.1.4 bis 2.1.7.

2.2         „Nachzahlen“  

2.2.1     Eine Nachzahlung über das Online-Bezahlsystem Park&Control ist erst nach Verlassen des Parkplatzes möglich. Für die Nutzung dieser Produktvariante muss der Kunde bei der Ausfahrt aus dem Parkplatz den auf der Hinweistafel „Parkentgelt bezahlt?“ angezeigten QR-Code mit einem internetfähigen mobilen Gerät bzw. Smartphone scannen, um das angefallene Parkentgelt bis zu 24 Stunden nach der Ausfahrt bezahlen zu können. Alternativ besteht die Möglichkeit, sich bis zu 24 Stunden nach der Ausfahrt manuell auf der Website der Park&Control https://www.pay.park-control.at einzuwählen und das angefallene Parkentgelt zu bezahlen.

2.2.2     Der Kunde wird nach dem Scannen des QR-Codes auf eine Website der Park&Control weitergeleitet und muss den jeweiligen Standort des Parkplatzes auswählen sowie das KFZ-Kennzeichen eingeben. Das Kennzeichen des abgestellten Fahrzeuges muss mit dem Kennzeichen der digitalen Erfassung bei Einfahrt übereinstimmen. Wenn vom Online-System keine Kennzeichenübereinstimmung erkannt wurde oder die 24 Stunden nach Ausfahrt bereits überschritten wurden, ist eine Bezahlung über das Online-Bezahlsystems Park&Control „Nachzahlung“ nicht mehr möglich, da Parkvorgänge, die länger als 24 Stunden zurückliegen, vom System nicht mehr für Nachzahlungen erfasst werden können. Das Kennzeichen muss daher in jedem Fall exakt eingegeben werden.

2.2.3     Nach erfolgter Eingabe des Standortes sowie des KFZ-Kennzeichens werden dem Kunden durch Anklicken der Schaltfläche „Weiter“ die Daten der vergangenen Parksitzung angezeigt. Diese umfassen den Standort des Parkplatzes sowie die Einfahrtszeit. Sobald der Kunde mit dem Vorgang fortfährt, werden ihm die Parkdauer seines vergangenen Parkvorgangs sowie das für diesen Parkvorgang nachzuzahlende Parkentgelt angezeigt. 

2.2.4     Der nachzuzahlende Betrag wird angezeigt, bevor der Kunde zur Zahlung aufgefordert wird. Nach Bestätigung der NB Online-Bezahlsystem Park&Control und der Nutzungsbedingungen für diesen Parkplatz und durch Anklicken des Bezahl-Buttons „mit … KAUFEN“ wird der Zahlungsvorgang eingeleitet. Die Zahlung erfolgt über Google Pay, Apple Pay oder mit einer der auf der Website angeführten Kredit-/Debitkarten. Mit Bestätigung der Zahlung autorisiert der Kunde die Durchführung der Bezahlung des Parkentgeltes durch den gewählten Zahlungsdienstleister. Ein Widerruf des Zahlungsauftrages (Rücktritt) oder eine nachträgliche Änderung der Zahlung durch den Kunden (z.B. bei fehlerhaften Daten) ist ab diesem Zeitpunkt ausgeschlossen.

2.2.5     Nach Abschluss des Zahlungsvorgangs hat der Kunde die Möglichkeit, durch Anklicken der jeweiligen Schaltflächen entweder eine E-Mail mit der Bestätigung des von ihm gezahlten Betrages anzufordern oder die Zahlungsbestätigung als PDF zu speichern. Alternativ kann der Kunde auch nach Beendigung des Parkvorgangs jederzeit auf die Website der Park&Control zurückkehren und eine Quittung anfordern. Dazu muss der Kunde in den Quittungsbereich der Website gehen und das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs und das Datum eingeben, an dem der Parkvorgang stattgefunden hat. Der Kunde hat dann die Möglichkeit, die Quittung auszudrucken oder eine Kopie per E-Mail an eine vom Kunden angegebene Mail-Adresse zu senden.

2.2.6     Die Zahlung für den abgeschlossenen Parkvorgang ist erst dann erfolgt, wenn auf dem Display des Kunden eine elektronische Zahlungsbestätigung („Zahlungsbeleg“) erscheint.

2.2.7     Mit der Zahlungsbestätigung ist das Parkticket für die bezahlte Zeit gültig zur Verrechnung gelangt. Eine Rückabwicklung der Zahlung ist nicht mehr möglich.

3. Zahlung und Preise

3.1         Das Parkentgelt, das dem Kunden für das Parken berechnet wird, hängt von dem ausgewählten Zeitraum (z. B. der Anzahl der Stunden/Tageshöchstdauer) ab und wird vor Bezahlung angezeigt. Der geltende Parktarif für den im Zusammenhang mit dem Online-Bezahlsystems Park&Control genutzten Parkplatz ist auf Hinweisschildern am Parkplatz ausgehängt.

 3.2         Bei Zahlung mit der Kredit-/Debitkarte (z.B. VISA, Mastercard, American Express, etc.) muss der Kunde die Kartennummer, das Ablaufdatum und den Sicherheitscode eingeben. Die Zahlung kann auch über Apple Pay und/oder Google Pay erfolgen.

3.3         Falls der Kunde sich entscheidet, den Parkplatz vor Ablauf der Parkzeit zu verlassen, erfolgt keine Rückerstattung des Parkentgelts.

3.4          Alle Entgelte auf dem Zahlungsbeleg verstehen sich in Euro inklusive allfälliger gesetzlicher Umsatzsteuer.

3.5          Wenn der Kunde den Parkplatzbereich verlässt und kein Parkentgelt für die zusätzliche Parkzeit nach Ablauf der Gratisparkdauer - aus welchem ​​Grund auch immer – entrichtet hat, stellt dies einen Verstoß gegen die am jeweiligen Parkplatz ausgehängten Nutzungsbedingungen der Park&Control dar und werden die weiteren Ansprüche von Park&Control gemäß Aushang auf dem Parkplatz verfolgt, sollte nicht eine Zahlung innerhalb der zulässigen Nachfrist über das Online-Bezahlsystem Park&Control durch „Nachzahlen“ innerhalb von 24 Stunden nach der Ausfahrt erfolgen. Dies gilt nicht im Fall von Höherer Gewalt gemäß Ziffer 4.6.

4. Verantwortlichkeit Park&Control, Haftung

4.1         Park&Control ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung des Online-Bezahlsystems Park&Control entstehen. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde bzw. Fahrer des Fahrzeugs durch die Nutzung des Online-Dienstes während der Fahrt vom Verkehrsgeschehen abgelenkt wird und dies zu Unfällen führt.

4.2         Park&Control haftet dem Kunden gegenüber nicht für einen Ausfall der Dienstleistungen, der durch Umstände verursacht wird, die außerhalb der Kontrolle von Park&Control liegen – zum Beispiel ein Ausfall in einem Teil des Banksystems, der daran hindert, die Zahlung des Kunden zu erhalten, bei Störungen bzw. dem Ausfall in der Telekommunikations-Infrastruktur (Internet), des Mobilfunknetzes oder beim Erbringer von Zahlungsdienstleistungen.

4.3         Park&Control ist nicht verantwortlich für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde falsche Angaben im Zusammenhang mit der Nutzung des Online-Bezahlsystems Park&Control gemacht hat oder für datenschutzrechtliche Verstöße des Kunden oder von Dritten, denen der Kunde die Zugriffsmöglichkeit auf das Online-Bezahlsystem Park&Control eingeräumt hat.

4.4         Park&Control ist nicht für solche Schäden verantwortlich, die auf die unzureichende Funktionsfähigkeit oder den völligen Ausfall des mobilen Endgerätes beziehungsweise der Netzwerke oder Dienstleistungen von Dritten zurückzuführen sind, wie beispielsweise auf den nicht (rechtzeitigen) Empfang einer SMS-, Push- oder E- Mail - Benachrichtigung. Dies beinhaltet auch Fälle höherer Gewalt gemäß nachfolgender Ziffer 4.6.

4.5         Bei einer Fehlfunktion des des Online-Bezahlsystems Park&Control kann der Kunde via E-Mail (siehe unten Ziffer 5.2) Kontakt zu Park&Conrol aufnehmen, die sich um eine rasche Behebung des Problems bemühen wird. Sollte eine Problembehebung nicht möglich sein und der Kunde dennoch eine Verlängerung der Parkzeit wünschen, hat er das Parkentgelt vor der Ausfahrt am Kassenautomaten zu entrichten oder, wenn ein solcher nicht vorhanden ist, besteht die Möglichkeit, die Zahlung des Parkentgelts mit dem Online-Bezahlsystems Park&Control durch „Nachzahlung“ bis 24 Stunden nach der Ausfahrt in Anspruch zu nehmen. Dazu muss der Kunde bei Ausfahrt den QR-Code auf dem Hinweisschild „Parkentgelt bezahlt?“ scannen und wird sodann auf die entsprechende Website unter https://www.pay.park-control.at weitergeleitet. Alternativ besteht die Möglichkeit, sich bis zu 24 Stunden nach der Ausfahrt manuell auf der Website der Park&Control https://www.pay.park-control.at einzuwählen und das angefallene Parkentgelt zu bezahlen.

4.6         In Fällen höherer Gewalt, etwa bei Störungen in der Telekommunikations-Infrastruktur (Internet), nationalen Unruhen, Mobilisierung, Krieg, Verkehrssperrungen, Streiks, Ausschluss, DoS- Angriffen (Denial of Service Attacken), DdoS- Angriffen (Distributed Denial of Service Attacken), Betriebsstörungen, Stagnationen bei der Zulieferung, Brand, Überschwemmung, bei denen Park&Control an der Erbringung der Dienstleistung gehindert wird, so dass die Vertragserfüllung vernünftigerweise nicht von Park&Control verlangt werden kann, entfällt die Leistungspflicht von Park&Control.

4.7         Im Übrigen haftet Park&Control nach den folgenden Bestimmungen:

a) Hat Park&Control aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet Park&Control beschränkt. Die Haftung besteht in diesem Fall nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Diese Haftung ist zudem auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.

b) Die Haftungsbeschränkungen dieser Ziffer gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Unabhängig von einem Verschulden von Park&Control bleibt eine etwaige Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

5. Beschwerden und Kontakt

5.1         Alle Beschwerden sind an Park&Control an die  E-Mail-Adresse service@park-control.at oder per Post an die Anschrift Wagramer Straße 252, 1220 Wien zu richten.

5.2         Bei Störungen/Fehlfunktionen des Online-Bezahlsystems Park&Control kann Park&Control unter der E-Mail-Adresse störung@apcoa.at kontaktiert werden.

5.3         Für alle sonstigen Anliegen der Kunden kann Park&Control unter der E-Mail-Adresse service@park-control.at, mit dem Kontaktformular unter https://www.park-control.at/kontakt oder schriftlich unter der Anschrift Wagramer Straße 252, 1220 Wien kontaktiert werden.

6. Sonstiges

6.1         Sofern einzelne Bestimmungen dieser NB Online-Bezahlsystem Park&Control ungültig sind, hat dies nicht die Ungültigkeit des gesamten Vertrages bzw. dieser Nutzungsbedingungen zur Folge. Der restliche Vertragsinhalt bzw. die restlichen Nutzungsbedingungen bleiben unverändert bestehen.

6.2         Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Online-Bezahlsystem Park&Control und diesen Nutzungsbedingungen gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des Kollisionsrechtes.

6.3         Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen ist das sachlich zuständige österreichische Gericht ausschließlich zuständig. Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, ist für allfällige Rechtsstreitigkeiten jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Kunden liegt.

Zuletzt aktualisiert: August 2023